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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gutscheinkauf

Almdof Grossarltal

Unterberg 8

5611 Großarl

UID-Nummer

ATU35381403

Geschäftsführung/Juristische Person

Josef und Irene Fischbacher

Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Österreich. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden

Preise, Mindestbestellwert, Bezahlung

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der Höhe von 20%.

Alle Preise zuzüglich Versandkosten, zuzüglich ggf. Nachnahme oder Bearbeitungsgebühr. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei Lieferungen in das Nicht EU Ausland fallen zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren an.

Der Mindestbestellwert beträgt 50 Euro.

Die Bezahlung der Ware erfolgt entweder per

  • Vorabüberweisung über deine Bank. Der Rechnungsbetrag wird vorab anhand der Auftragsbestätigungen an die unten genannte Kontoverbindung überwiesen. Anfallende Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen. Bitte unbedingt Kundennummer, Auftragsnummer oder Namen angeben!

Für Überweisung aus dem Inland:

Konto Nr. 36 731

BLZ: 35019

Für Überweisungen aus dem EU-Ausland:

IBAN: AT30 3501 9000 0003 6731

SWIFT/BIC: RVSAAT2S019

  • Nachnahme: Nachnahmegebühr beträgt XX Euro innerhalb Österreich und XX Euro innerhalb Deutschland.

Lieferbedingungen

Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Sofern der Verkäufer nicht vorher die Leistung endgültig verweigert hat, kann der Käufer 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessenen Nachfrist zur Nacherfüllung setzen. Sofern eine dem Verkäufer vom Käufer schriftlich gesetzte angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist, und der Verkäufer dies zu vertreten hat, kann der Käufer statt der Leistung Schadenersatz verlangen. Ein Schadenersatzanspruch wegen der gesamten Leistung kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer die Leistungen nicht wie geschuldet bewirkt hat und die Pflichtverletzung unerheblich ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, steht ihm ein Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechen.

Die Ware wird ausschließlich durch die österreichische Post geliefert.

Widerrufs- und Rückgaberecht

Der Käufer, der seine Lieferanschrift in Österreich hat, hat das Recht, seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Innerhalb dieser Frist muss der Rücktritt nachweisbar (Brief) erklärt sein. 

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

Datenschutz

Die mit der Bestellung des Käufers übermittelten Daten werden im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages bearbeitet und gespeichert. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung.

Erfüllungsort und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Großarl

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.